Bundesrepublik Deutschland
Landesflagge:
Die Landesflagge ist schwarz-gold (gelb). Dies sind auch die Landesfarben, welche in der Verfassung vom 11.11.1953
verkündet wurden. Schwarz repräsentiert dabei die Landesteile Württemberg und Hohenzollern. Gold repräsentiert Baden.
Das große Wappen:
Blasonierung: Im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Der goldene Schild wird von
einem Hirsch und einem Fabeltier, dem Greif, gestützt. Auf dem Schild ruht eine Krone mit sechs historischen Plaketten.
Eiführung: 03.05.1954
Bedeutung: Die beiden Schildträger repräsentieren Württemberg (Hirsch) und Baden (Greif). Auf dem Schild
befindet sich die Krone, die aus sechs Plaketten besteht. Diese spiegeln die wichtigsten historischen Landesteile wider. Franken (silberne Spitzen auf rotem Schild); Hohenzollern (geviert von Schwarz und Silber); Baden (in Gold ein roter Schrägbalken); Württemberg (in Gold drei schwarze Hirschstangen); Pfälzer Löwe (in Schwarz ein goldener Löwe); Vorderösterreich (in Silber ein roter Querbalken). Die drei schwarzen Löwen in Gold symbolisieren das staufische Herzogtum Schwaben.
Das kleine Wappen:
Blasonierung: Im goldenen Schild drei schreitende schwarze rot bezungte Löwen. Auf dem Schild ruht eine
Blattkrone.
Einführung: 03.05.1954
Bedeutung: Die Blattkrone steht für die Souveränität des Volkes und wurde in den deutschen Ländern nach 1918
als Symbol der Volkssouveränität eingeführt. Sie löste damit die monarchischen Kronen über den Wappen ab.
Landesflagge:
Die Flagge Bayerns besteht als Streifenflagge und als Rautenflagge in den Landesfarben Weiß und Blau. Die weiß-blauen Rauten
entstammen dem Wappen der Grafen von Bogen, die von den Wittelsbachern übernommen wurden. Am 11.09.1878 legte König Ludwig II fest, dass die Landesflagge in den horizontalen Streifen Weiß und Blau bestehen soll. In der Landesverfassung von 1946 wurden die Farben Weiß und Blau bestätigt und 1953 wurden die Streifen- und die Rautenflagge offiziell eingeführt.
Das große Wappen:
Blasonierung: „Das große bayerische Staatswappen besteht aus einem gevierten Schild mit einem Herzschild. Das erste Feld zeigt in Schwarz einen aufgerichteten goldenen, rotbewehrten Löwen; das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt; das dritte Feld zeigt einen blauen, goldbewehrten Panther auf weißem (silbernem) Grund; im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze übereinander angeordnete, herschauende, rotbewehrte Löwen dargestellt. Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerautet. Der Schild wird von zwei goldenen, rot bewehrten Löwen gehalten. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.“
Einführung: 05.06.1950
Bedeutung: Der goldene Löwe war ursprünglich das Symbol der Pfalzgrafen am Rhein. Im Jahre 1214, nach der Belehrung des bayrischen Herzogs Ludwig, war es gemeinsames Kennzeichen der altbayrischen und pfälzischen Wittelsbacher. Heute erinnert er an den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Landesflagge:
In der Flagge sind die historischen Farben von Brandenburg (Rot und Weiß) und Berlin (Schwarz und Weiß) dargestellt. Der Bär als Wappentier tauchte erstmals 1280 in einem Siegel von Berlin auf und setzte sich mit der Abspaltung Berlins von Brandenburg als Wappentier durch. Seit 1954 wird die Flagge von Berlin offiziell verwendet. Das Aussehen der Flagge entspricht dem Aussehen der Flagge von 1911. Nur das Wappen wurde 1954 neu gestaltet.
Wappen:
Blasonierung: In silbernem (weißem) Schild ist ein rot bewehrter und rot gezungter, aufrecht schreitender schwarzer Bär zu sehen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblätterige Laubkrone, deren Stirnreif als Mauerwerk mit einem geschlossenen Tor in der Mitte ausgestattet ist.
Einführung: 1954
Bedeutung: Warum genau der Bär sich als Wappentier durchsetzte ist nicht überliefert. Wie schon bei der
Landesflagge erwähnt, tauchte er erstmals 1280 in einem Siegel in Berlin auf.
Landesflagge:
Die am 30.01.1991 offiziell angenommene Flagge Brandenburgs besteht aus den historischen Farben Rot und Weiß sowie dem märkischen Adler als Landeswappen.
Wappen:
Blasonierung: In Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.
Einführung: 30.01.1991
Bedeutung: Albrecht der Bär trat 1150 das Erbe der letzten Hevellerfürsten Pribislaw an und eroberte 1157 die Brandenburg. Daraufhin nannte er sich Markgraf von Brandenburg. Mark bedeutet Grenzland und da die anderen Grenzmarken den Adler als Wappentier enthielten, nahm Brandenburg auch den Adler.
Landesflagge:
Die Bremer Flagge ist mindestens achtmal rot und weiß gestreift und am Flaggenstock gewürfelt. Die Farben Rot und Weiß sind die Farben der Hanse. Sie wird umgangssprachlich auch Speckflagge genannt.
Wappen:
Blasonierung: Das Wappen der Hansestadt Bremen zeigt auf rotem Grund einen schräg nach rechts aufgerichteten, mit dem Bart nach links gewandten silbernen Schlüssel gotischer Form („Bremer Schlüssel“). Auf dem Schild ruht eine goldene Krone, welche über dem mit Edelsteinen geschmückten Reif fünf Zinken in Blattform zeigt.
Einführung: 1891
Bedeutung: Der "Bremer Schlüssel" ist das Atribut von Petrus. Petrus ist der Schutzpatron des Bremer Doms. Auf
einem 1366 neu eingeführten kleinen Sekretssiegel tront Petrus über einem Wappenschild mit Schlüssel.
Landesflagge:
Die Flagge Hamburgs zeigt eine weiße Burg auf rotem Hintergrund. Die farbliche Festlegung der Flagge geht auf einen
Senatsbeschluss von 1751 und die Gestaltung der Burg wurde in den Jahren 1834/35 von Senat vereinheitlicht. Am 06.06.1952 wurde in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegt, dass die Landesflagge die weiße Burg auf rotem Grund trägt.
Wappen:
Blasonierung: Eine weiße (silberne) Burg in rotem Schild.
Einführung: 1241
Bedeutung: Der mittlere Turm mit dem Kreuz auf der Spitze ist ein Hinweis auf den Sitz des Bischofs, sowie die Darstellung des mittelalterlichen Mariendoms. Der Mariendom und die "Mariensterne" über den benachbarten Türmen sind der Schutzpatronin Hamburgs gewippnet.
Landesflagge:
Die Landesflagge Hessens besteht aus einem roten oberen Streifen und einem weißen unteren Streifen. Sie wurde am 04.08.1948
offiziell angenommen. Gleichzeitig ist die Landesflagge auch Handelsflagge Hessens.
Wappen:
Blasonierung: "Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden
Löwen mit goldenen Krallen. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk[21] mit von blauen Perlen gebildeten Früchten."
Einführung: 04.08.1948
Bedeutung: Die Darstellung des Löwen als Wappentier geht auf die Ludowinger zurück. Sie waren Landgrafen von
Thüringen. Im 12. und 13 Jahrhundert herschten sie über große Gebiete in Nord- und Mittelhessen.
Landesflagge:
Die Farben Mecklenburgs (Blau, Gelb, Rot) und Vorpommerns (Blau, Weiß) symbolisieren in der Flagge die Vereinigung der
beiden Landesteile zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin erinnern die Farben der Landesflagge an die Mecklenburger Seeflaggen (Blau, Weiß, Rot) und an die Flaggen vieler Hansestädte (Rot, Weiß). Das Aussehen der Flagge wurde am 29.01.1991 im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes spezifiziert.
Wappen:
Blasonierung: Gespalten, vorn in Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem
Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern, hinten in Silber ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif.
Einführung: 1990
Bedeutung: Der Stier als Wappentier wurde von den mecklenburgischen Fürsten verwendet. Die preußische Provinz
Pommern verwendete seit 1880 den Greifen und steht heute für Vorpommern.
Landesflagge:
Das Sachsenross hat in der Geschichte Niedersachsen eine hohe Wertschätzung. Bei der Gründung des Landes
Niedersachsen 1946 repräsentierte das Sachsenross bereits vier Fünftel der Bevölkerung Niedersachsens und wurde in der vorläufigen niedersächsischen Verfassung vom 13.04.1951 als Landeswappen verankert. Die von der Flagge der Bundesrepublik übernommenen Farben Schwarz, Rot, Gold sind eine Kompromisslösung, um keinen der ehemaligen Landesteile (Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe) aus denen Niedersachsen gegründet wurde zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Wappen:
Blasonierung: Weißes Roß im roten Feld.
Einführng: 03.04.1951
Bedeutung: Die niedersächsische Bevölkerung im Mittelalter war der Ansicht, dass das Sachsenroß das Wappen des
alten Sachsenherzogtums war. Zu dieser Zeit kannte man noch keine Wappen. 1361 nahmen die welfischen Herzöge das Sachsenroß als heraldisches Sinnbild an, um ihre Vormachtstellung im Gebiet des alten Sachsen zu stützen.
Landesflagge:
Die Farben der Flagge sind eine Kombination der Farben der Flaggen der beiden preußischen Provinzen Rheinland (Grün, Weiß) und Westfalen (Weiß, Rot). Sie wurden im am 10.3.1953 im nordrhein-westfälischen Landes-Gesetz über die Landesfarben, Landeswappen und die Landesflagge festgelegt.
Wappen:
Blasonierung: „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“
Einführung: 05.02.1948
Bedeutung: Das Wappen stellt die drei territorialen Gebiete von Nordrhein-Westfalen dar. Das Rheinland (silberner Wellenbalken); Westfalen (Westfalenross); Lippe (Hundsrose).
Landesflagge:
Seit 1948 hat die Landesflagge die Farben Schwarz, Rot, Gold. Das Landeswappen beginnt in der linken oberen Ecke und geht bis zur Hälfte des roten Streifens geht. Außerdem erinnern die Farben an die demokratische Tradition nach dem Hambacher Fest am 27.05.1832, wo diese bei einer größeren Massenveranstaltung geführt wurden.
Wappen:
Blasonierung: Durch eine eingebogene schwarze Spitze mit einem rot gekrönten und bewehrten, goldenen Löwen
gespalten; im vorderen, silbernen Feld ein durchgehendes rotes Kreuz; im hinteren, roten Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad. Auf dem Schild ruht eine goldene „Volkskrone“, deren Blätter dem Weinlaub nachempfunden sind.
Einführung: 10.05.1948
Bedeutung: Der Löwe erinnert an die Pfalzgrafen der Welfen und Wittelbacher. An das ehemalige Erzbistum und Kurfürstentum Trier wird mit dem Sankt-Georgs-Kreuz erinnert. Mit dem sechspeichigen Mainzer Rad wird an das ehemalige Erzbistum und Erzstift Mainz erinnert.
Landesflagge:
Die Landesfarben Schwarz, Rot, Gold wurden bewusst gewählt, um die Zugehörigkeit zu Deutschland nach der Wiedervereinigung mit Deutschland am 01.01.1957 zu zeigen. Das Wappen des Saarlandes ist in der Mitte platziert. Sie dient als Landesflagge und gleichzeitig als Landesdienstflagge.
Wappen:
Blasonierung: gevierter Schild: 1 einen goldgekrönten und rotgezungten silbernen Löwen im blauen Feld, bestreut mit silbernen Kreuzen; 2 ein rotes geschliffenes Kreuz im silbernen Feld; 3 drei einen roten Balken belegende, gestümmelte silberne Adler im goldenen Feld; 4 einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen im schwarzen Feld.
Einführung: 01.01.1957
Bedeutung: In dem Wappen werden die 4 bedeutendsten Fürstentümer symbolisiert, die große Gebiete im heutigen Saarland besaßen. Grafschaft Saarbrücken (silberne Löwe); Erzbistum, Erzstift und Kurfürstentum Trier (Sankt-Georgs-Kreuz); Herzogtum Lothringen (Schrägbalken mit drei Adler); Herzogtum Pfalz-Zweibrücken (goldener Löwe).
Flandesflagge:
Die Landesfarben sind Weiß und Grün und gelten seit 1815. Mit der Neugründung des Freistaates Sachsen am 03.10.1990 wurden die Farben wieder eingeführt.
Wappen:
Blasonierung: Das Landeswappen zeigt im neunmal von Schwarz und Gold geteilten Feld einen schrägrechten grünen Rautenkranz.
Einführung: 1260 Wiedereinführung 1990
Bedeutung: Der Ursprung des Wappen geht auf die Grafen von Ballenstedt aus dem Geschlecht der Askanier zurück (Schwarz Gold geteiltes Schild). Der Rautenkranz geht vermutlich auf den um 1200 erfolgten Verzicht der Stammlande der Herzöge von Sachsen-Wittenberg in Niedersachsen-Lauenburg zurück.
Landesflagge:
Die Landesfarben von Sachsen-Anhalt sind Gelb und Schwarz. Seit 1884 hatte die Provinz Sachsen die Farben Schwarz und Gelb. Das Neugegründete Land Sachsen-Anhalt musste 1990 die Reihenfolge der Farben tauschen, da Baden-Württemberg Schwarz und Gelb als Landesfarben eingeführt hatte. Um weitere Verwechslungen mit Baden-Württemberg zu vermeiden, wurde 2017 im Landtag beschlossen, Landesdienstflagge als neue Landesflagge zu nehmen, wo das Wappen von Sachsen-Anhalt mittig auf der Flagge platziert ist.
Wappen:
Blasonierung: Das Landeswappen zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben gold über schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.
Einführng: 29.01.1991
Bedeutung: In dem Wappen werden die sich auf dem heutigen Gebiet Sachsen-Anhalts ehemaligen Herrschaften dar. Preußen (Adler); Sachsen (Rautenkranz); Anhalt (Bär auf Mauer).
Landesflagge:
Die Farbe Blau steht für den Landesteil Schleswig und die Farben Weiß und Rot stehen für den Landesteil Holstein. Seit 1843 wurde diese Flagge als inoffizielle Flagge verwendet. Mit der Gründung Schleswig-Holsteins 1948 wurde die Flagge offiziell, in einem eigenen Gesetz, anerkannt.
Wappen:
Blasonierung: Im gespaltenen Schild rechts in Gold zwei blaue, rotbewehrte, übereinander schreitende, einwärts
gekehrte Löwen für Schleswig, links in Rot das silberne holsteinische Nesselblatt.
Einführung: 18.01.1957
Bedeutung: Das Wappen symbolisiert die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein. Die beiden Löwen stehen für Schleswig. Das Nesselblatt für die Grafen von Schauenburg und Holsstein.
Landesflagge:
Mit der Gründung Thüringens 1920 wurden für die Flagge die Farben Weiß und Rot mit einem Wappen in der Mitte festgelegt. Bis zur Auflösung der Länder 1952 behielt man die Flagge bei. Mit der Neugründung des Freistaates Thüringen 1990 wurde die Flagge mit den Farben Weiß und Rot wiederbelebt.
Wappen:
Blasonierung:In Blau ein goldgekrönter und bewehrter, achtfach von Rot und Silber quergestreifter Löwe, umgeben von acht silbernen Sternen.
Einführung: 10.01.1991
Bedeutung: Der Löwe geht auf das Geschlecht der Ludowinger zurück. Diese herrschten in Gebieten des heutigen Thüringen. Sieben der Acht Sterne stehen für die ehemaligen Einzelstaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß aus denen 1920 Thüringen als Gesamtstaat entstand. Der achte Stern kam 1945 dazu und steht für die ehemaligen preußischen Gebiete, die 1920 noch nicht zu Thüringen gehörten.